Gemäß § 19 Abs 3 AStG haben wir den Verbraucher, wenn wir mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hinzuweisen.
Wir haben zugleich anzugeben, ob wir an einem Verfahren teilnehmen werden.
Die für uns vorgesehenen AS-Stellen:
Internet Ombudsmann
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
http://verbraucherschlichtung.or.at
Wir werden im folgenden Anlassfall (Angaben, auf die sich die Streitigkeit bezieht)
an diesem Verfahren
bei folgender/n Stelle/n:
Internet Ombudsmann
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
teilnehmen.
Clemens Morawetz